Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit dem 1 März 2015 in Kraft. Sie gelten ausschließlich für Vereinbarungen, die an eben diesem oder nach diesem Datum getroffen worden sind.
Artikel 1. Allgemein
- Die Geschäftsbedingungen beziehen auf jegliche Angebote, Vertragsangebote oder Vereinbarungen zwischen Room Escape Enschede, mit Sitz in der Hoge Bothofstraat 49, 7511ZA Enschede, im weiteren Verlauf „Unternehmer“ genannt, und dem Auftragnehmer, dem der Unternehmer die geltenden Geschäftsbedingungen deutlich gemacht hat und denen durch keine Partei ausdrücklich und in schriftlicher Form widersprochen wurde.
- Die Geschäftsbedingungen sind bei Schließung des Vertrags für beide Parteien bekannt. Der Auftragnehmer akzeptiert die Geschäftsbedingungen bei Schließung des Vertrags mit dem Unternehmer, durch die tatsächliche Teilnahme einer Aktivität oder durch die Bezahlung des vereinbarten Preises, oder zumindest einem Teil davon.
- Die vorliegenden Bedingungen gelten auch dann, wenn der Unternehmer Dritte zur Ausführung des aufgegeben Auftrags mit einbeziehen muss.
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zukünftig gänzlich oder teilweise für nichtig oder ungültig erklärt werden, dann behalten alle weiteren Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihre vollständige Gültigkeit. Verbraucher und Auftraggeber finden sich sich unmittelbar zusammen, um über neue Bestimmungen zum Austausch der nichtigen oder ungültigen Bestimmungen einig zu werden, wobei das Ziel und Zweck der ursprünglichen Bestimmungen so genau wie möglich in Übereinstimmung sein sollten.
- Sollte der Unternehmer auf sein Recht zur Ausübung der hier genannten Bestimmungen absehen, bedeutet dies nicht, dass diese Bestimmungen ihre Gültigkeit verlieren, oder dass der Unternehmer in welcher Weise auch immer, sein recht verlieren sollte, in anderen Fällen doch auf die Ausübung der festgelegten Bedingungen zu bestehen.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmers überwiegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers.
- Der Unternehmer ist nur an die Vereinbarungen und/oder Veränderung und/oder Ergänzung dieser gebunden, wenn der Auftragnehmer diese schriftlich akzeptiert hat.
Artikel 2. Angebote und Dienstleistungen
- 1. Alle Angebote und Dienstleistungen des Unternehmens sind unverbindlich, es sei denn das Angebot liegt innerhalb einer Annahmefrist. Sofern keine Annahmefrist vereinbart wurde, kann keinerlei Recht auf das jeweilige Angebot oder die Dienstleistung beansprucht werden, wenn das Produkt auf das sich das Angebot oder Dienstleistung bezieht, in der Zwischenzeit nicht mehr zur Verfügung steht.
- Der Unternehmer kann nicht dazu verpflichtet werden einem Angebot oder einer Dienstleistung nachzukommen, wenn das Angebot oder die Dienstleistung, oder zumindest ein Teil davon, einem deutlichen Irrtum unterliegt oder Tippfehler enthält, wenn diese für den Auftragnehmer in einem nachvollziehbar Rahmen liegen.
- Weicht die Annahme von dem Angebot oder der Dienstleistung ab, dann ist der Unternehmer hieran nicht gebunden. Der Vertrag kommt dann nicht in gegenseitigem Einverständnis mit dieser abweichenden Annahme zustande, es sei denn der Unternehmer gibt etwas anderes an.
- Ein zusammengesetztes Kostenangebot verpflichtet den Unternehmer nicht dazu, einen Teil des Auftrags nur zu Anteilen des festgelegten Preises auszuführen. Angebote und Vertragsangebote gelten nicht automatisch für zukünftige Vertragsangebote.
Artikel 3. Bezahlung
- 1. Der Auftragnehmer zahlt das zu entrichtende Entgelt in Euro, mit Rücksichtnahme auf die durch den Unternehmer mitgeteilten Fristen, es sei denn es wurden andere Übereinkünfte getroffen und schriftlich festgehalten.
- Sofern der Auftragnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen, trotz vorangehender schriftlicher Mahnungen nicht unverzüglich und innerhalb einer Frist von zwei Wochen nachgekommen ist, hat der Unternehmer das Recht den Vertrag fristlos zu kündigen, behält aber sein Recht auf vollständige Bezahlung des vertraglich festgelegten Preises.
- Sollte der Unternehmer am Tag der vereinbarten Aktivität nicht über den vollständigen Zahlungsbetrag des Schuldners verfügen, sofern nicht vorab schriftlich vereinbart, ist dieser berechtigt die Teilnahme des Teilnehmers zu verwehren. Das Recht des Unternehmers auf vollständige Bezahlung bleibt dabei unberührt.
- Die außergerichtlichen Kosten, die dem Unternehmer nach einer Inverzugsetzung entstehen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Sollte der Gesamtbetrag nicht fristgerecht gezahlt werden, wird der gesetzliche Zinssatz nach schriftlicher Mahnung, für den ausstehenden Betrag in Rechnung gestellt.
- Das Recht des Auftragnehmers, seine Forderungen gegenüber dem Unternehmer geltend zu machen, ist ausdrücklich untersagt, ferner, der Unternehmer sich nicht in Insolvenz befindet.
- Die vollständige Zahlung wird umgehend fällig, sofern:
1. Ein Zahlungstermin überschritten wurde
2. Der Auftragnehmers bankrot ist oder ein gerichtlicher Beschluss zur Zahlungsausstellung besteht
3. Der Vertragspartner entlassen oder dessen Betrieb aufgelöst wird
4. Der Vertragspartner als natürliche Person unzurechnungsfähig erklärt wird oder verstirbt.
Artikel 4. Preisänderungen
- Wenn für den Unternehmer, nach der Festlegung eines vereinbarten Preises, weitere Kosten infolge einer Änderung von Transfergebühren und / oder durch Steuerabgaben entstehen, die die Aktivität oder den Teilnehmer und / oder Auftragnehmers direkt betreffen, können diese dem Auftragnehmers nach Abschluss der Vereinbarung, zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Artikel 5. Widerruf & Stornierung
- Aktivitäten können 7 Tage vor der Aktivität kostenlos storniert werden.
- Bei Stornierung bis zu 3 Tagen vor der Aktivität, werden 25% des Rechnungsbetrags in Rechnung gestellt.
- Bei Stornierung innerhalb von 3 Tagen vor der Aktivität, werden 50% des Rechnungsbetrags in Rechnung gestellt.
- Sollte der Auftragnehmers die Aktivität am selben Tag stornieren oder nicht wie zeitlichvereinbart erscheinen, ist der Auftragnehmer in jedem Fall dazu verpflichtet 100% des
Rechnungsbetrags zu zahlen. - Eine Stornierung ist erst dann gültig, wenn der Auftragnehmers hierfür eine Bestätigung perEmail empfangen hat. Ohne Bestätigung besteht auch keine gültige Stornierung.
Artikel 6. Vertragliche Änderungen
- Sollte der Unternehmer die vertraglichen Vereinbarungen ändern, so muss er dem Auftragnehmer eine alternative Vereinbarung anbieten. Sollte der Vertragspartner mit dieser Alternative nicht einverstanden sein, so muss er dies dem Unternehmer unverzüglich angeben. In diesem Fall hat der Auftragnehmer das Recht auf vollständige Erstattung bereits bezahlter Entgelte, die sich auf auf die nicht-geleisteten Bereiche der Aktivität beziehen.
- Der Auftragnehmer hat bis zu 3 Tage vor der Aktivität Zeit, um Änderungen betreffend der Teilnehmerzahl durchzugeben. Sollte sich während der Aktivität herausstellen, dass weniger Teilnehmer anwesend sind als zuvor vereinbart, so muss dennoch der vollständige Teilnahmebetrag bezahlt werden.
Artikel 7. Unausführbarkeit des Vertrages
- Der Unternehmer hat, im Falle von wichtigen, unvermeidbaren, noch vorhersehbaren Umständen, das Recht die Ausführung des Auftrags aufzuschieben oder gänzlich zu kündigen, wie beispielsweise bei Wetterverhältnissen, Streiks, etc. Der Unternehmer ist hierbei verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich und mit Angabe des Grundes der Kündigung in Kenntnis zu setzen.
- Ist die vertragliche Einhaltung auch dauerhaft nicht möglich, kann der Vertrag für die noch nicht erfüllten Teilvereinbarungen gekündigt werden. Keine beider Parteien hat Anspruch auf Ersatzansprüche, des durch die Kündigung verursachten Schadens.
Artikel 8. Haftung
- Der Unternehmer haftet nicht bei für die Folgen bei Unfällen, Diebstahl oder Sachbeschädigung, es sei denn dies ist eine Ursache, die auf Unzulänglichkeiten des Unternehmers zurückzuführen ist.
- Der Unternehmer haftet nicht für die Folgen, die auf schweres Unwetter oder andere Formen höherer Gewalt zurückzuführen sind.
- Verlust und/oder Schaden an Materialien des Unternehmers oder Ditter, die durch den Gebrauch von einem oder mehrerer Teilnehmer verursacht wurden, werden dem Auftragnehmer in Rechnung gestellt.
- Der Unternehmer haftet ausschließlich für direkte Schäden.
- Unter einem direkten Schaden werden ausschließlich die zutreffenden Kosten bei Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens, sofern sich die Feststellung auf den Schaden, der im Sinne der hier genannten vertraglichen Bedingungen bezieht, die etwaigen zutreffenden Kosten zur Klärung von mutmaßlich Leistungsversäumnissen wider der vertraglichen Absprachen, sofern diese auf den Unternehmer zurückgeführt werden können und zutreffende Kosten, die zur Abwendung oder Eindämmung von Schäden entstanden sind, sofern der Auftragnehmer beweisen kann, dass diese Ausgaben zur Eindämmung von direktem Schaden beigetragen haben, so wie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dies vorsieht. Der Unternehmer haftet in keinem Fall für indirekte Schäden. Unter indirekten Schäden werden Folgeschäden, entgangene Gewinne, versäumte Einsparungen und Schäden aufgrund von Unternehmensstockung verstanden.
Artikel 9. Anwendbares Recht und Rechtsstreit
- Jegliche Rechtsbeziehungen, die der Unternehmer unterhält, unterliegen ausschließlich niederländischem Recht, selbst wenn die vertraglichen Verpflichtungen teilweise oder gänzlich im Ausland geschlossen wurden oder die in die Rechtsbeziehungen verbundene Partei dort ansässig ist.
- Das, sich beim Geschäftssitz befindende Gericht, hat die ausschließliche Befugnis, rechtliche Streitigkeiten anzuhören, sofern gesetzlich nicht anders vorgesehen. Selbst dann hat der Unternehmer jedoch das Recht, den Fall an das gesetzmäßig befugte Gericht vorzulegen.
- Die Parteien legen erst dann Berufung beim Gericht ein, nachdem Sie alle äußeren Maßnahmen angewandt haben, um Streitigkeiten außergerichtlich und im gegenseitigem Einvernehmen beizulegen.